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   BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87   

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https://dejure.org/1992,10148
BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87 (https://dejure.org/1992,10148)
BFH, Entscheidung vom 05.05.1992 - IX R 281/87 (https://dejure.org/1992,10148)
BFH, Entscheidung vom 05. Mai 1992 - IX R 281/87 (https://dejure.org/1992,10148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück und Einräumen eines lebenslangen Nießbrauchsrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87
    Das Gestaltungsmotiv der Ersparnis von Steuern macht die Gestaltung nicht unangemessen (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272).
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 05.05.1992 - IX R 281/87
    Ein Mißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung bei einer Gestaltung gegeben, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. das Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, m. w. N.).
  • BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89

    Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter

    Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i. S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteile vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BFHE 168, 472, BStBl II 1992, 859; vom 5. Mai 1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1078/05

    Zur Frage, ob der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlusts ein

    Demgemäß kann, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, auch eine Veräußerung und ein zeitnaher (Rück)- Erwerb zu einem einheitlichen Vorgang zusammengefasst und ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 AO angenommen werden, sofern sich der erstrebte Erfolg bei einer Gesamtbetrachtung als unangemessene Rechtsgestaltung darstellt (so: BFH-Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661; zustimmend: Klein/Brockmeyer, a.a.O., a.a.O., § 42 Rz. 51).
  • FG Niedersachsen, 13.06.1996 - XIV 99/89

    Übergang der Klagebefugnis nach Beendigung einer KG (Kommanditgesellschaft);

    Ein Mißbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten i.S.d. § 42 AO ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die zur Erreichung des erstrebten Ziels unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nicht steuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 1992 V R 56/89, BStBl II 1992, 859; vom 05.05.1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661; vom 13.10.1992 VIII R 3/89, BStBl II 1993, 477).
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1394/05

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit eines Veräußerungsverlustes

    Demgemäß kann, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, auch eine Veräußerung und ein zeitnaher (Rück)- Erwerb zu einem einheitlichen Vorgang zusammengefasst und ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 AO angenommen werden, sofern sich der erstrebte Erfolg bei einer Gesamtbetrachtung als unangemessene Rechtsgestaltung darstellt (so: BFH-Urteil vom 5. Mai 1992 IX R 281/87, BFH/NV 1992, 661; zustimmend: Klein/Brockmeyer, a.a.O., a.a.O., § 42 Rz. 51).
  • FG Thüringen, 27.11.1997 - II 80/96

    Begriff des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts; Missbrauch durch

    Maßgebend sind die gesamten Umstände des Einzelfalles (BFH-Urteil vom 05.05.1992 - IX R 281/87, BFH/NV 92, 661).
  • FG Baden-Württemberg, 19.09.1996 - 6 K 111/92

    Abziehbarkeit von Aufwendungen als Werbungskosten oder als vorweggenommene

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